RÜCKGABE UND MÄNGELHAFTUNG

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Der Kunde muss zum Zeitpunkt der Anlieferung überprüfen, ob die Produkte dem Vertrag entsprechen. Reklamationen im Zusammenhang mit offensichtlichen Produktmängeln (d.h. Mängel, die mit der üblichen Sorgfalt erkennbar sind) müssen innerhalb von fünf (5) Tagen nach Anlieferung unter Androhung des Verfalls schriftlich gemeldet werden.

Die Mitteilung muss eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten. Erfolgt die Beanstandung nicht in der Art und Weise und innerhalb der Fristen dieser Bedingungen, gelten die gelieferten Produkte als den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend und damit als angenommen.

— Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Lieferant die Richtigkeit der Beanstandung durch Besichtigung der Produkte überprüft.
— Der Kunde ist verpflichtet zu beweisen, dass die Mängel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte bestanden haben.
— Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde jedes Recht der Reklamation verliert, wenn die Produkte vom Kunden oder in dessen Auftrag unsachgemäß verwendet oder gelagert wurden.

Wenn die Reklamation als begründet angesehen wird, wird der Lieferant nach eigenem Ermessen und sofern nicht anders vereinbart:
 

  1. die Produkte reparieren und somit die Mängel beseitigen
  2. Ersatzprodukte im Austausch der bemängelten Produkte zu liefern;
  3. den Vertrag kündigen und im Gegenzug für die Rückgabe der Produkte die bereits gezahlten Beträge zurückerstatten.

Beanstandete Ware darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferers zurückgesandt werden. Die Rücklieferung erfolgt "frachtfrei" ("DELIVERY DUTY PAID" Incoterms® ICC 2010).

In jedem Fall gilt als vereinbart, dass sich die Gewährleistung des Lieferanten auf einen Betrag beschränkt, der dem Preis entspricht, den der Kunde für die als nicht konformen, fehlerhaft oder mangelhaft befundenen Produkte gezahlt hat, unter Ausschluss jeglicher Entschädigung für weitere Schäden und Aufwendungen jeglicher Art.

Etwaige Reklamationen oder Streitigkeiten berechtigen den Kunden nicht dazu, die Zahlung der betreffenden Produkte oder anderer Lieferungen auszusetzen oder in irgendeiner Weise zu verzögern.
Wenn die Parteien von Mustern oder Modellen Gebrauch machen, gilt der Verkauf als "nach Muster", gemäß Art. 1522, II Absatz, Zivilgesetzbuch.

Geringfügige Abweichungen in Farbe, Gewicht oder Zusammensetzung der Produkte von den im Angebot oder in der Bestellung genannten Modellen, gelieferten Mustern oder Spezifikationen sind zulässig; in solchen Fällen gelten die betreffenden Produkte dennoch als vertragsgemäß.

In jedem Fall ist eine Toleranz von 10% gegenüber den vereinbarten Spezifikationen zulässig. Dieser Wert wird durch Untersuchung einer für die gesamte Versorgung repräsentativen Stichprobe ermittelt.